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CITYTWISTER E-Scooter Modelle

Modelle

CityTwister – Die Umwelthelden

Der größte Vorteil bei einem E-Roller gegenüber herkömmlichen Benzin betrieben Rollern ist der umweltfreundliche und geräuscharme Elektroantrieb, sowie die geringen Betriebskosten. Dann kommt noch der absolute große Fahrspaß hinzu und das zu ca. einem Preis von nur unter €1,- pro 100 km. Hier haben Sie eine Auswahl unser E-Roller, einfach auf das Bild klicken und Sie erhalten alle Details.

Führerscheinklassen

 E-Roller Klasse

Helmpflicht

 Führerschein
 Micro-E-Scooter – 6 km/h

nein

 Kein Führerschein nötig
 E-Scooter  – 20 km/h

nein

Kein Führerschein nötig
 E-Mofa – 25 km/h

ja

 Mofa Prüfbescheinigung
 E-Roller  – 45 km/h

ja

 Klasse AM, A1, A2, A, B
 E-Roller – 125 ccm bis max 11 kw

ja

 Klasse A1, A2, A, B196 oder
alte Klasse 3 (vor 1980)
 E-Motorrad über 125 ccm

ja

 Klasse A2 oder A
 E-Motorrad

ja

 Klasse A

Mindestalter

Das Mindestalter für Führerscheine ist ebenfalls geregelt: Ab 15 Jahren Mofa-Schein, ab 16 Jahren A1 und AM und ab 18 Jahren A2 und B.

Fahrzeugklassen

 Fahrzeug-Klasse

Definition

 Führerscheinklasse
 L1e Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h, Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren. Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich
 L2e Dreirädriges Kleinkraftrad, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren, fahrbereites Leergewicht bis zu 270 kg und ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich
 L3e Zweirädriges Kraftrad, Hubraum über 50 cm³ und/oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Je nach Leistung: Motorradführerschein A1 – ab 16 Jahren, A2 ab 18, A ab 24 Jahren
 L4e Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen, Hubraum über 50 cm³ bei und/oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Je nach Leistung: Motorradführerschein A1 – ab 16 Jahren, A2 ab 18, A ab 24 Jahren
 L5e Dreirädriges Kraftfahrzeug, Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, 15 kW bei Elektroantrieb, Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h. Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich
 L6e Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h, Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren. Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich
 L7e Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug, Leergewicht (ohne Akku) bis 450 kg bzw. bis 600 kg für Güterbeförderung, Nutzleistung bis zu 15 kW. B

Mindestalter

Das Mindestalter für Führerscheine ist ebenfalls geregelt: Ab 15 Jahren Mofa-Schein, ab 16 Jahren A1 und AM und ab 18 Jahren A2 und B.

Produktkatalog

2023

Laden Sie sich unseren Produktkatalg 2023 hier als pdf-Datei runter.